ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Bei dem Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß §312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Forest of Rock e.V. bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis zurückerstattet. Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben wurde. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt in diesem Fall bis 4 Wochen nach dem Veranstaltungstermin direkt bei der Vorverkaufsstelle oder über diese Internetseite gegen Vorlage oder Einsendung der Originalkarte und unter Angabe der Bankverbindung. Weitergehende Ansprüche, wie z. B. Rückerstattung von Gebühren, Reise- oder Hotelkosten, sind ausgeschlossen.
Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Er bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Bei Absage einzelner Künstler ist die Rückerstattung des Eintrittspreises (auch teilweise) ausgeschlossen.
Bei Verlust der Eintrittskarte kann an der Abendkasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn glaubhaft belegt wird, dass eine Eintrittskarte durch Sie erworben wurde. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.
Karten für nicht wahrgenommene Konzerte sind vom Umtausch oder der Rücknahme ausgeschlossen. Der Käufer (Besucher) ist für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug haftet der Veranstalter nicht.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte überträgt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle eventuell entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte, die unmittelbar die Veranstaltung betreffen ausschließlich, übertragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt, an den herzustellenden und gegebenenfalls später bearbeiteten Ton- und/oder Bildaufnahmen und an jeglicher daraus resultierender sonstigen Produktion, an den Veranstalter. Eintrittskarten sind zur Sichtkontrolle und Entwertung am Einlass vorzulegen. Am Einlass erhält jeder Inhaber einer gültigen Eintrittskarte ein Kontrollarmband. Das Armband berechtigt zum Betreten des Konzertgeländes während der Öffnungszeiten und ist nicht übertragbar.
Bei dem Einlass findet, aus Gründen der Sicherheit sowie der Müllvermeidung, eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, Speisen und Getränke, sämtliche Gegenstände aus Glas, Waffen aller Art, Munition und Sprengmittel, Fackeln, pyrotechnische Artikel, sonstige gefährliche Gegenstände wie Spraydosen, Gasbehälter oder brennbare Flüssigkeiten, verfassungsfeindliche Symbole/Schriftzüge/Darstellungen sowie Hunde und andere Tiere mitzubringen. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern bzw. derartige Dinge beschlagnahmen.
Den Anweisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel usw.) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Käufer (Besucher) von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Kontrollarmband ihre/seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Jede Straftat wird sofort angezeigt. Der Veranstalter haftet für Sach- und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Insbesondere haftet der Veranstalter auch nicht für aus Zelten gestohlene Sachen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für durch erhöhte Lautstärke verursachte Hör- und Gesundheitsschäden.
Camping ist gegen eine Gebühr möglich. Der Aufbau von Zelten ist nur auf den zugewiesenen Campingflächen erlaubt. Speisen und Getränke können zum Eigenverzehr ohne Mengenbegrenzung auf das Campinggelände, jedoch nur bei der Anreise, mitgebracht werden. Auf dem Campinggelände erfolgt die Einweisung durch Ordner. Es ist nicht möglich, das Campinggelände zwischendurch mit dem Fahrzeug zu verlassen. Das Betreten der umliegenden Grundstücke (insbesondere des Sportplatzes) ist verboten.
Bei dem Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß §312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Forest of Rock e.V. bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis zurückerstattet. Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben wurde. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt in diesem Fall bis 4 Wochen nach dem Veranstaltungstermin direkt bei der Vorverkaufsstelle oder über diese Internetseite gegen Vorlage oder Einsendung der Originalkarte und unter Angabe der Bankverbindung. Weitergehende Ansprüche, wie z. B. Rückerstattung von Gebühren, Reise- oder Hotelkosten, sind ausgeschlossen.
Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Er bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Bei Absage einzelner Künstler ist die Rückerstattung des Eintrittspreises (auch teilweise) ausgeschlossen.
Bei Verlust der Eintrittskarte kann an der Abendkasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn glaubhaft belegt wird, dass eine Eintrittskarte durch Sie erworben wurde. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.
Karten für nicht wahrgenommene Konzerte sind vom Umtausch oder der Rücknahme ausgeschlossen. Der Käufer (Besucher) ist für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug haftet der Veranstalter nicht.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte überträgt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle eventuell entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte, die unmittelbar die Veranstaltung betreffen ausschließlich, übertragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt, an den herzustellenden und gegebenenfalls später bearbeiteten Ton- und/oder Bildaufnahmen und an jeglicher daraus resultierender sonstigen Produktion, an den Veranstalter. Eintrittskarten sind zur Sichtkontrolle und Entwertung am Einlass vorzulegen. Am Einlass erhält jeder Inhaber einer gültigen Eintrittskarte ein Kontrollarmband. Das Armband berechtigt zum Betreten des Konzertgeländes während der Öffnungszeiten und ist nicht übertragbar.
Bei dem Einlass findet, aus Gründen der Sicherheit sowie der Müllvermeidung, eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, Speisen und Getränke, sämtliche Gegenstände aus Glas, Waffen aller Art, Munition und Sprengmittel, Fackeln, pyrotechnische Artikel, sonstige gefährliche Gegenstände wie Spraydosen, Gasbehälter oder brennbare Flüssigkeiten, verfassungsfeindliche Symbole/Schriftzüge/Darstellungen sowie Hunde und andere Tiere mitzubringen. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern bzw. derartige Dinge beschlagnahmen.
Den Anweisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel usw.) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Käufer (Besucher) von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Kontrollarmband ihre/seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Jede Straftat wird sofort angezeigt. Der Veranstalter haftet für Sach- und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Insbesondere haftet der Veranstalter auch nicht für aus Zelten gestohlene Sachen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für durch erhöhte Lautstärke verursachte Hör- und Gesundheitsschäden.
Camping ist gegen eine Gebühr möglich. Der Aufbau von Zelten ist nur auf den zugewiesenen Campingflächen erlaubt. Speisen und Getränke können zum Eigenverzehr ohne Mengenbegrenzung auf das Campinggelände, jedoch nur bei der Anreise, mitgebracht werden. Auf dem Campinggelände erfolgt die Einweisung durch Ordner. Es ist nicht möglich, das Campinggelände zwischendurch mit dem Fahrzeug zu verlassen. Das Betreten der umliegenden Grundstücke (insbesondere des Sportplatzes) ist verboten.

